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Elektrofahrräder: Wichtige Unterscheidung

E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Elektrofahrräder liegen im Trend und ihr Verkauf ist in Deutschland rapide gestiegen. Bei aller Bequemlichkeit gilt es, eine wichtige Unterscheidung zu beachten – damit man hinterher nicht der Dumme ist. Denn so unlogisch es auch klingen mag: Nicht jedes Elektrofahrrad gilt als Fahrrad.Man unterscheidet bei Pedelecs, Englisch: „Pedal Electric Cycle“, hinsichtlich der erreichbaren Geschwindigkeiten. Während sich mit dem Pedelec 25 exakt 25 km/h erreichen lassen, ist mit dem Pedelec 45 auch Tempo 45 möglich. Letztere werden daher auch Speed- oder S-Pedelecs genannt.

Bei einem Pedelec 25 wird der elektrische Motor nur dann aktiv, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt. Die Motorenleistung übersteigt 250 Watt nicht, bei 25 km/h schaltet er automatisch ab. Schnellere Geschwindigkeiten müssen allein mit Muskelkraft erreicht werden. Pedelecs 25 werden rechtlich wie ein Fahrrad behandelt. Sie sind von jedermann nutzbar und man darf mit ihnen auf Fahrradwegen legal unterwegs sein. Ein Führerschein für diese Elektro-Räder ist nicht notwendig und die normale Haftpflichtversicherung kommt im Falle eines Unfalls für entstandenen Schaden auf.

Die Motoren von S-Pedelecs hingegen bringen bis zu 500 Watt Leistung mit. Manche dieser Modelle bieten wie die Pedelecs 25 nur eine Tretunterstützung an. Die Mehrzahl aber verfügt über Motoren, die auch laufen, wenn man die Pedale nicht bewegt und erst bei 45 km/h abschalten. Daher gehören die S-Pedelecs nicht mehr zur Klasse der Fahrräder, sondern werden wie Mopeds zu den Kleinkrafträdern gezählt. Damit dürfen diese E-Bikes erst ab 15 Jahren gefahren und innerhalb geschlossener Ortschaften nicht auf Fahrradwegen bewegt werden, sofern diese nicht extra für Mofas freigegeben sind.

Auch Waldwege und viele touristische Fahrradwanderwege sind mit ihnen nicht befahrbar. Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren sind, müssen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein besitzen, um ein S-Pedelec zu führen. Sie sind zudem versicherungspflichtig und benötigen ein Kennzeichen wie das Mofa auch. Eine Helmpflicht besteht nicht, der Kopfschutz wird bei den erreichten Geschwindigkeiten allerdings empfohlen.

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