car2Go ändert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Details sind dabei gar nicht so entscheidend, denn im Vordergrund steht eher die bundesweite Vereinheitlichung.
Doch der Reihe nach, beginnend mit den Änderungen in § 8 (1) und §§ 10 (3), 13 (4), die sich explizit auf das Elektroauto beziehen. Dieser Bereich dürfte in den kommenden Jahren sukzessive ausgebaut werden, weswegen die Daimler-Tochter schon jetzt die Weichen stellt.