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02.07.2013

Umweltschutz: LKW erhalten temporäres Samstagsfahrverbot

Sicherlich ließe sich fragen, warum Urlauber nicht auf den eigenen PKW verzichten und sich umweltfreundlicheren Formen der Mobilität zuwenden. Auf der anderen Seite ist ein Stau im Urlaubsverkehr alles andere als umweltfreundlich und daher zu vermeiden.

Das Bundesverkehrsministerium hat nun das nach § 30 Abs. 3 StVO geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW um eine Ferienreiseverordnung ergänzt. Diese besagt ein befristetes Fahrverbot zwischen sieben und 20 Uhr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2013.

Betroffen sind LKW ab 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger. Ausgenommen sind der so genannte „kombinierte Verkehr“ und auch die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die sich aus dem Lebensmitteltransport ergeben.

Ein Schritt in Richtung staufreie Mobilität: während der Sommerferien dürfen LKW auch samstags nicht auf die Autobahnen.

Ein Schritt in Richtung staufreie Mobilität: während der Sommerferien dürfen LKW auch samstags nicht auf die Autobahnen.

Was soll man von der Regelung halten? Wer mit dem eigenen PKW in den Urlaub fährt oder das Carsharing nutzt, profitiert sicherlich von weniger Einschränkungen in der Mobilität. Auf der anderen Seite können Staus dafür sorgen, dass sich mehr und mehr Menschen für die Schiene entscheiden.

Selbiges gilt aber auch für den Transport von Waren, der letztlich ebenfalls über die Schiene verlaufen könnte. Grundsätzlich ist aber ein Tag, an dem die Straßen nicht voller „Brummis“ sind, nichts Schlechtes.

Foto: C-C-Baxter, Wikipedia

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