Sicherlich ließe sich fragen, warum Urlauber nicht auf den eigenen PKW verzichten und sich umweltfreundlicheren Formen der Mobilität zuwenden. Auf der anderen Seite ist ein Stau im Urlaubsverkehr alles andere als umweltfreundlich und daher zu vermeiden.
Das Bundesverkehrsministerium hat nun das nach § 30 Abs. 3 StVO geltende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW um eine Ferienreiseverordnung ergänzt. Diese besagt ein befristetes Fahrverbot zwischen sieben und 20 Uhr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2013.