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20.06.2013

Bundesverband CarSharing: Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Der Stellplatzmangel für Carsharing-Fahrzeuge gefährdet das Kundenwachstum und die damit verbundene Verkehrs- und Umweltentlastungseffekte. Laut dem Bundesverband für CarSharing e.V. (bcs) sind vor allem stationsbasierte Carsharing-Angebote davon betroffen, denn Free-Floating Carsharing-Anbieter würden sowieso auf feste Stellplätze verzichten.

Nichtsdestotrotz fordert nun der Bundesverband CarSharing e.V., dass eine einheitliche nationale Rechtsgrundlage geschaffen wird, die es Kommunen erlaubt, rechtssicher Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu genehmigen und einzurichten.

Carsharing

Die Forderung gegenüber der Bundesregierung wird bereits seit Jahren vom Bundesverband CarSharing vertreten und Anfang dieses Jahres hat das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt, ein „Carsharing“-Verkehrszeichen einzuführen, um Carsharing-Stationen zu kennzeichnen.

Im aktuellen Entwurf finden die Bedürfnisse der stationsbasierten Carsharing-Anbieter nicht ausreichend Berücksichtigung. Daher möchte der bcs, dass mit einer gesetzlichen Regelung die Bedürfnisse aller Carsharing Anbieter, sowohl stationsbasiert als auch Free-Floating, berücksichtigt werden.

Der bcs ist der Meinung, dass gerade stationsbasierte Carsharing-Anbieter mehr feste Stellplätze benötigen, die sich in der Nähe von potentiellen Kunden befinden. Nur dann kann den Carsharing-Kunden vermittelt werden, dass sie das eigene Auto nicht mehr benötigen und mit dem Carsharing-Angebot ausreichend versorgt sind.

Wir können gespannt sein, wie der Stand der Dinge sich in den kommenden Monaten entwickeln wird.

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