Peer-to-Peer Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Dabei handelt es sich um das private Mieten und Vermieten eines Autos über Internet-Plattformen wie tamyca.de oder nachbarschaftsauto.de. Peer-to-Peer Carsharing wird von vielen genutzt, doch ist den meisten noch unklar, wie es mit der Versicherung abläuft.
Wie bin ich während des Autoverleihs versichert? Wer zahlt für die Versicherung? Vor allem „Carsharing-Neulinge“ sind oft noch ratlos, wenn es um die Versicherung geht. Aus diesem Grund greift mobilaro erneut das Thema auf und fasst die Versicherungslage im Peer-to-Peer Carsharing zusammen.
Internet-Plattformen bieten in Zusammenarbeit mit Versicherern wie zum Beispiel der „R+V Versicherung“ eine Zusatzversicherung an. Das Versicherungspaket umfasst die KFZ-Haftpflichtversicherung, den Teil- und Vollkaskoschutz. Die zusätzliche Versicherung tritt automatisch bei einer Buchung in Kraft und wird in der Regel vom Leiher gezahlt.
Die eigene KFZ-Versicherung des Verleihers wird im Schadensfall nicht in Anspruch genommen und bleibt ohne jegliche Änderungen bestehen.
Bevor die Zusatzversicherung wirksam wird, überprüfen die Internet-Plattformen vorab immer den Zustand des Fahrzeugs. Dabei werden die folgenden Kriterien überprüft:
– Tachostand
– Neuwert
– Motorleistung
– Fahrzeugalter
Zusätzlich gelten einige Voraussetzungen für den Leiher sowie Verleiher. Es gibt zwar einige Unterschiede zwischen den Internet-Plattformen, doch dies sind die Hauptbedingungen:
Leiher:
– Ständiger Wohnsitz in Deutschland
– Über 23 und unter 70 Jahre alt
– Gültiger Führerschein für Pkw seit mindestens 3 Jahren von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Verleiher:
– Ständiger Wohnsitz in Deutschland
– Gültiger Führerschein für Pkw von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen
und der Schweiz
Für den Versicherungs-Überblick hat mobilaro die in Deutschland meist genutzten Internet-Plattformen für das Peer-to-Peer Carsharing ausgewählt.
tamyca
Versicherungsgebühr: 4.90 EUR – 13.40 EUR (abhängig von der Motorleistung)
Abrechnungsmodell: Kurzzeit-Tarif, Langzeit-Tarif, je 24 Stunden
Tachostand: max. 250.000 km
Neuwert: max. 100.000 EUR
Motorleistung: max. 200 kW
Fahrzeugalter: max. 20 Jahre
Selbstbeteiligung im Schadensfall: 500 EUR (Fahrzeugalter bis 15 Jahre), 1000 EUR (Fahrzeugalter bis 20 Jahre)
Nachbarschaftsauto
Versicherungsgebühr: 4.50 EUR
Abrechnungsmodell: je 3 Stunden
Tachostand: max. 250.000 km
Neuwert: max. 75.000 EUR
Motorleistung: max. 150 kW
Fahrzeugalter: max. 20 Jahre
Selbstbeteiligung im Schadensfall: 500 EUR
Autonetzer
Versicherungsgebühr: 5.90 EUR, 8.90 EUR
Abrechnungsmodell: je 4 Stunden, je 24 Stunden
Tachostand: max. 250.000 km
Neuwert: 75.000 EUR
Motorleistung: max. 150 kW
Fahrzeugalter: max. 20 Jahre
Selbstbeteiligung im Schadensfall: 500 EUR (Fahrzeugalter bis 15 Jahre), 1000 EUR (Fahrzeugalter bis 20 Jahre)
rent’n’roll
Versicherungsgebühr: 8.90 EUR
Abrechnungsmodell: je 24 Stunden
Tachostand: max. 200.00 km
Neuwert: 100.000 EUR
Motorleistung: max. 200 kW
Fahrzeugalter: max. 10 Jahre
Selbstbeteiligung im Schadensfall: 500 EUR
Peer-to-Peer Carsharing: So funktioniert es mit der Versicherung,