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02.09.2013

Carsharing Berlin: Streit um Abschleppgebühren

Hat der Streit das Zeug zu einem Präzedenzfall? Die Frage ist berechtigt, denn schließlich geht es bei der Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und dem Carsharing -Anbieter Multicity ganz allgemein um die Grenzen der Sorgfaltspflicht.

Was war geschehen? Der Spiegel liefert die komplette Geschichte, die mit einem Verwaltungsangestellten beginnt, der ausnahmsweise mit einem Carsharing -Fahrzeug zur täglichen Arbeit fuhr. Geparkt wurde der Citroen C-Zero ausgerechnet am Tag des Staatsbesuch von Präsident Barack Obama in der Berliner Dorotheenstraße. Wohlgemerkt: gerade in dieser Straße stehen die einzelnen Carsharing -Mobile meist einträchtig nebeneinander, was allerdings nicht auf den 17. Juni zutraf. Ein Schild wies darauf hin, das am kommenden Tag ab zwölf Uhr absolutes Halteverbot gilt.

Der Mieter parkte das Auto 27 Stunden vor Inkrafttreten des absoluten Halteverbots und dachte sich nichts Schlimmes dabei.

Streit um den Einsatz eines Abschleppwagens. Im Carsharing Berlin geht es um die Frage nach der Sorgfaltspflicht.

Streit um den Einsatz eines Abschleppwagens. Im Carsharing Berlin geht es um die Frage nach der Sorgfaltspflicht.

Infolge eines ausbleibenden Nachmieters, wurde das Carsharing -Fahrzeug am kommenden Tag abgeschleppt und Multicity fordert die Gebühren in Höhe von 180 Euro zurück. Der Grund: Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Nun streiten sich die Juristen, ob 27 Stunden lang genug sind, um von einem Nachmieter auszugehen. Car2Go und DriveNow haben hier bereits eine Frist von 48 Stunden angesetzt, doch Multicity hatte keinen entsprechenden Passus in den AGB.

Zudem, so die Argumentation des Mieters, hätte das Unternehmen in der eigenen App nachsehen und das Auto rechtzeitig aus der „Gefahrenzone“ bringen können.

So dürfte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Signalwirkung kommen. Wir werden sicher berichten.

Foto: High Contrast, Wikipedia

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