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26.09.2014

Freie Fahrt für E-Autos – Das Elektromobilitätsgesetz

Am 24.09. hat das Bundesministerium für Verkehr ein neues Gesetz zur Elektromobilität beschlossen. Ziel ist bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen (aktuell ca. 100.000).

Es scheint als ginge es bergauf für E-Autos. Die neuen Fördermethoden der Bundesregierung geben grünes Licht für mehr Stromer auf unseren Straßen. Zu den geplanten Neuerungen zählen die Erlaubnis zum Befahren von Busspuren, kostenfreies Parken sowie besondere Zufahrtsrechte. Die Entscheidung welche Privilegien in welchem Umfang umgesetzt werden, liegt bei den Kommunen.  Die neuen Maßnahmen ergänzen so die bestehenden finanziellen Vergünstigungen, wie etwa das Aussetzen der KFZ-Steuer.

© Georg Sander / pixelio.de

Der bisher eher schleppend laufende Absatz von E-Mobilen soll auf diese Weise angekurbelt werden. Da die Preise für Stromer noch deutlich über Benzinern liegen, könnten die E-Vorteile zusätzlichen Kaufanreiz bieten und die Umsätze steigern. Der nächste Schritt zum emissionsfreien Fahren wäre damit gemacht.

In den Städten findet das Gesetzt dennoch nicht nur Zustimmung. Besonders die Busspurregelung stößt vielerorts aber auf Widerstand. Gedacht als Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel, könnte diese durch das Mitbefahren von PKW gemindert werden. Inwiefern diese Maßnahme also Anwendung finden wird, ist fraglich.

Und was ist der nächste Schritt?

Mit dem neuen Gesetzt signalisiert die Bundesregierung eindeutige Bereitschaft für umweltfreundlichere Mobilität. Um diese wirklich zu gewährleisten, muss allerdings noch viel passieren. Solange die Energiewende noch aussteht, nutzen auch die saubersten E-Autos „schmutzigen“ Strom.

 

Bild: © Georg Sander / pixelio.de

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