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15.09.2014

Gerichtsurteil: Carsharing von Autonetzer darf weiterbetrieben werden

Gute Nachrichten für die Carsharing -Branche. Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband deutscher Autovermieter (BAV) und Autonetzer.de wurde zunächst einmal zugunsten des Carsharing -Anbieters entschieden. Damit dürfen private Autobesitzer auch weiterhin ihr Fahrzeug zur Vermietung anbieten.

Die Richter am Landgericht Berlin wiesen damit eine Klage des Verbands ab und sieht es als nicht erforderlich an, dass in der privaten Autovermietung dieselben Regeln gelten wie im professionellen Bereich. Laut Spiegel bedeutet das Urteil jedoch nur einen Etappensieg.

Einer der Gründe für die doch zögerliche Einschätzung, ist die Fülle an Klagen, mit denen die Autovermieter die junge Carsharing -Branche überziehen. Gefordert wird vordergründig, dass jeder Privat-PKW eine spezielle Zulassung beantragt und zudem einmal im Jahr zum Sicherheitscheck geschickt wird. Für das Geschäftsmodell, dass gerade durch seine leichte Nutzbarkeit auffällt, könnte diese Auflage das Aus bedeuten.

Klarer Sieg für das Carsharing: Unternehmen wie Autonetzer dürfen ihre Dienste weiterhin anbieten

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Die Frage, ab wann das Carsharing eine kommerzielle Tätigkeit darstellt, steht aber weiterhin im Raum. In der deutschen Gesetzgebung besteht hier eine Lücke, weswegen weiteren Klagen Tür und Tor geöffnet sind. Das Berliner Landgericht sieht sich aus diesem Grund einer Berufung gegenüber und früher oder später dürfte das Thema in Karlsruhe verhandelt werden.

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