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21.07.2014

Alkohol am Steuer: 0,0 Promille-Grenze beim Carsharing

Die Devise „Kein Alkohol am Steuer“ gilt im Carsharing in besonderen Maße. Während vor dem Gesetz eine 0,5-Promille-Grenze gilt, handhaben die meisten Carsharing -Anbieter das Thema noch strikter.

Im „Tagesspiegel„, wo das Thema aufgegriffen wird, ist von einer 0,0-Promille-Regelung die Rede. Darüber hinaus, müssen sich Kunden von DriveNow & Co. auf erhebliche Folgekosten bei Verursachen eines Unfalls einstellen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Genuss von Alkohol konsequent ausgeschlossen. Passiert ein Unfall, so ist es keineswegs nur mit der Übernahme der Selbstbeteiligung getan. Die meisten Versicherer verweigern einen Ausgleich und so drohen – wie auch bei Car2Go – die kompletten Unfallkosten am betrunkenen Carsharing -Kunden haften zu bleiben.

Damit nicht genug, denn meist wird auch ein lebenslanges Fahrverbot bzw. ein Erlöschen der Mitgliedschaft ausgesprochen.

Beim Carsharing besteht keinerlei Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer. Es gilt die 0,0 Promille-Regelung.

Beim Carsharing besteht keinerlei Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer. Es gilt die 0,0 Promille-Regelung.

Etwas toleranter ist Flinkster. Die Deutsche Bahn- Tochter wertet Alkohol synchron zum Gesetzgeber und hat in den AGB keine verbindliche Grenze festgeschrieben. Bei einem Unfall erlischt aber auch hier meist der Versicherungsschutz und auch ein Ausschluss kann drohen. Hierbei dürfte es sich allerdings um Einzelfälle handeln.

Grundsätzlich gilt, dass man die Alkoholregelung jedes Carsharing -Anbieters im Vorfeld kennen sollte. Auf der sicheren Seite sind natürlich diejenigen, die grundsätzlich nicht alkoholisiert Auto fahren und direkt auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen.

Foto: Trexer, Wikipedia

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