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29.10.2013

Über Überwachung und das Elektroauto

Manchmal ergeben sich Zusammenhänge, die niemand vermutet hätte. Ein Beispiel ist die derzeitige Kritik am Elektroauto, das Fragestellungen aus dem Bereich des Datenschutzes aufwirft. Naiv formuliert, leistet das Elektroauto sogar der Überwachung von Autofahrer Vorschub.

Aufgegriffen wird dieses Thema bei Spiegel Online. In der Kritik steht beispielsweise der Automobilhersteller Renault, der sich bei Zahlungsverzug für den Akku des Zoe eine Sperrung der Auflademöglichkeit des Akkus vorbehält. Mit anderen Worten besteht seitens des Herstellers auch nach dem Verkauf noch Zugriff auf das Fahrzeug.

Was über eine Online-Verbindung funktioniert, lässt sich auch zum Sammeln von Daten über das jeweilige Elektroauto zweckentfremden. Renault spricht in diesem Kontext lediglich davon, dass eine „Information zur kundenseitigen Nutzung der Antriebsbatterie und deren Alterungsprozess“ geliefert wird, doch eine genaue Kontrolle der Unternehmen ist bislang nicht erfolgt.

Bedenkt man, dass nicht nur ein Elektroauto zwischen 60 und 80 verschiedene Steuergeräte beinhaltet, die sich allesamt auslesen lassen, entstehen – zumindest theoretisch – genaue Bewegungs- und Nutzungsprofile. Die Informationen dürften nicht nur die Autohersteller sondern auch Versicherer interessieren.

Zwar existiert in Deutschland ein umfassendes Datenschutzgesetz. Doch was ist, wenn die Daten im Ausland erhoben werden? Und wie gelingt der Zugriff auf Rechenzentren in anderen Ländern?

Wie weit die Überwachung im Elektroauto schon gehen kann, zeigt der Rechtsstreit zwischen dem  Tesla-Gründer Elon Musk und dem Journalisten John Broder. Letzterer war mit seinem Tesla liegen geblieben, was nach der Datenlage des Unternehmens aber an der Fahrweise lag. Vor Gericht präsentierte Tesla sowohl die Durchschnittsgeschwindigkeit als auch die Temperatur der Klimaanlage etc.

Die NSA lässt grüßen …

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