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04.10.2013

Rechtsstreit zwischen Autovermietern und privatem Carsharing

Einmal mehr hat die noch junge Carsharing -Branche einen Rechtsstreit „am Hals“. Dieses Mal klagt der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) gegen die Autonetzer GmbH und sieht im privaten Carsharing den Betrieb einer Autovermietung.

Um es etwas präziser zu formulieren, fordert der BAV, dass die Fahrzeuge offiziell als Selbstfahrervermietfahrzeug angemeldet werden. Das würde aber bedeuten, dass jedes Jahr eine TÜV-Abnahme ins Haus steht und mitsamt einer Spezialversicherungen Kosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro jährlich einkalkuliert werden müssen.

Dokumentiert wird der Rechtsstreit um das private Carsharing unter anderem im „Focus“. Demzufolge könnte die Klage der Autovermieter auch eine Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Plattformen wie Autonetzer oder Tamyca sein. Hätte die Klage erfolgt, so würden vermutlich viele Autobesitzer auf die Bereitstellung ihres Fahrzeugs verzichten.

Privates Carsharing auf dem Prüfstand: vor dem Landgericht Berlin wird eine Klage des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV) gegen den Anbieter Autonetzer verhandelt.

Privates Carsharing auf dem Prüfstand: vor dem Landgericht Berlin wird eine Klage des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands (BAV) gegen den Anbieter Autonetzer verhandelt.

Auf der anderen Seite hat das Landgericht Berlin über die Sicherheit der Fahrer zu entscheiden. Nach der Argumentation des BAV weisen einige Fahrzeuge gravierende Probleme und Schäden auf. Hierzu ist jedoch zu bemerken, dass in Deutschland schließlich nur Fahrzeuge eine Zulassung erhalten, die auch durch den TÜV gekommen sind.

Zudem scheinen die NutzerInnen von Autonetzer mit dem privaten Carsharing zufrieden zu sein. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 4,9 von 5 Punkten, was die Berechtigung der Portale eindrucksvoll unterstreicht. So ist zu hoffen, dass sich die Gerichte der Argumentation von Autonetzer anschließen und die Klage als unberechtigt zurückweisen.

Foto: Gerd Fahrenhorst, Wikipedia

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