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11.03.2013

Werden Fahranfänger beim Carsharing diskriminiert?

Es läuft und läuft und läuft. Die Rede ist vom Carsharing, das einen Rekord nach dem anderen bricht. Umso erstaunlicher ist da der Artikel in der Auto-Presse, wonach die vermeintliche „Zielgruppe Nummer 1″ durch die Carsharing -Anbieter diskriminiert wird.

Die Rede ist von den Fahranfängern, die laut einer Studie der Verbraucherzentrale NRW nur schwerlich an einen Carsharing -Wagen kommen. Im privaten Carsharing liegt das Mindestalter bei 23 Jahren, bei den gewerblichen Anbietern zwischen 20 und 24 Jahren.

Was das jedoch mit Diskriminierung zu tun hat, bleibt der Verfasser schuldig. Schließlich ist es ein Fakt, dass die Unfallwahrscheinlichkeit bei jungen, männlichen Erwachsenen signifikant höher liegt als bei älteren Fahrern. Die Carsharing -Unternehmen tragen dem Rechnung, indem sie die Preise anheben bzw. Sonderklauseln in den Vertrag schreiben.

Ob es sich bei Fahranfängern um die potenziell größte Kundengruppe handelt, sei dahingestellt. Die aktuellen Zahlen beweisen, dass es offensichtlich auch ohne eine aktive Erschließung dieser Bevölkerungsschicht geht. Sonderklauseln finden sich zudem bei jeder Versicherung und auch bei den Autovermietern. Aus diesem Grund wird der Besitz eines eigenen PKW auch nicht eben erleichtert.

Gewiss wäre es wünschenswert, wenn auch Anfänger beim Carsharing mitmachen dürften. Dass allerdings NutzerInnen mit signifikant geringerer Unfallwahrscheinlichkeit für die adoleszente Raserei mithaften, kann in Niemandes Interesse sein. Insofern sehe ich die Problematik deutlich lockerer als im zitierten Artikel dargestellt ….

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