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01.02.2013

Carsharing Thema im Deutschen Bundestag

Carsharing und die Politik – diese beiden Bereiche finden oftmals nur schwer zueinander. Fast immer geht es dabei um die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum. Und die Möglichkeiten der einzelnen Kommunen.

Aktuell wurde das Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags besprochen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Ziel der Sitzung war die Schaffung von Möglichkeiten zum Ausweisen von Carsharing -Parkflächen durch die Kommunen.

Das mag auf den erste Blick seltsam erscheinen, doch bedarf es für die Freiheit in diesem Bereich einer Änderung der Straßenverkehrsordnung. Für die politische Entscheidungsfindung ist es zudem unerlässlich, dass klare Definitionen existiert und diese dann auch bundeseinheitlich herangezogen werden. Geeinigt wurde sich auf den Satz:

Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.

Es bleiben jedoch immer noch einige Fragen offen. Vor allem die SPD bemängelt, dass sich die Regierung mehr als drei Jahre Zeit für eine Reaktion gelassen hat. Zwar wurde nun die Schaffung eines bundeseinheitlichen Verkehrszeichens für Carsharing-Parkplätze in die Wege geleitet, doch Maßnahmen für die Sicherung gegen widerrechtliche Parker wurden noch nicht angekündigt.

Immerhin dürfen die Kommunen das Thema jetzt schneller vorantreiben und nach eigenem Ermessen entscheiden. Ob das allerdings dazu führt, dass die Innenstädte zu Carsharing -Parkzonen werden, darf getrost bezweifelt werden.

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