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Gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Kennzahlen

Altautoentsorgung heute

Wenn bei einem Auto nach Nachhaltigkeit gefragt wird, denken die meisten Besitzer zunächst an den Verbrauch. Sicherlich ist dieser Faktor nicht unbedeutend, doch beginnt die  Energiebilanz eines Autos bereits bei der Herstellung und reicht über die Lieferung der einzelnen Teile und die Nutzung bis hin zur Altautoentsorgung.

Während die Geburtsstunden eines Autos ganz in den Händen des Herstellers liegen, betrifft die Altautoentsorgung vor allem die Besitzer eines Autos.

Vom 14. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 förderte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Altautoentsorgung durch die so genannte Umweltprämie, die im Volksmund auch Abwrackprämie genannt wurde. Wurde innerhalb dieses Zeitraums ein altes Auto verschrottet und  gleichzeitig ein Neuwagens gekauft, so bekam der Halter eine Zahlung in Höhe von 2.500 Euro. Die Idee war bereits seiner Zeit umstritten und zudem nicht neu. Auch Österreich arbeitete mit einer zeitlich befristeten Ökoprämie und in zahlreichen anderen EU-Ländern werden nachwievor vierstellige Beträge für die Altautoentsorgung gezahlt. Bedingung war und ist jedoch fast durchweg der Kauf eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Neuwagens.

In Deutschland hat sich die Altautoentsorgung nach dem Wegfall der Umweltprämie wieder normalisiert. Wer sein Altauto entsorgt, erhält einen Verwertungsnachweis, der unbedingt aufbewahrt werden sollte. Die Kosten  variieren je nach Schrottplatz und Zustand des Autos. So werden innerhalb Deutschland von den etablierten Betrieben im Bereich Altautoentsorgung Beträge zwischen 40 Euro und 250 Euro in Rechnung gestellt. Ein zusätzlicher Faktor ist die Distanz, die zur Altautoentsorgung zurückgelegt werden muss.

Ein Alternative zur Altautoentsorgung ist der Verkauf ins Ausland. Die Erfahrung zeigen, dass vor allem deutsche Fabrikate oftmals in Osteuropa gefragt sind und Modelle französischer und japanischer Hersteller teilweise nach Afrika oder in den Nahen Osten exportiert werden.

Fest steht indes, dass die Altautoentsorgung ausschließlich von Fachbetrieben vorgenommen werden darf. Aufgrund der Umweltgefahren müssen die Fahrzeuge wahlweise auf einen zertifizierten Schrottplatz bzw.  Demontagebetrieb oder zu einer Rücknahmestelle des Herstellers gebracht werden. Die Abmeldung ist nur dann möglich, wenn bei der zuständigen Zulassungsstelle der Verwertungsnachweis vorgelegt wird.

Die rechtliche Grundlage bildet die Altfahrzeug-Verordnung vom 4. Juli 1997, die zudem vorsieht, dass bei der Abmeldung Kfz-Schein, Kfz-Brief und Nummernschilder vorliegen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von  bis zu 50.000 Euro.

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