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Überblick & Neuigkeiten

Immer Ärger mit Uber?!

Auf den ersten Blick erscheint Uber wie eines der zahlreichen Start-Ups der digitalen Szene: 2009 in San Francisco, Kalifornien von Travis Kalanick und Garret Camp gegründet als „UberCab“, eine App zur Fahrervermittlung.

Auf den zweiten Blick wird klar: Uber ist kein gewöhnliches Start-Up. 

Durch geschicktes Self-Marketing holte Uber innerhalb von nur zwei Jahren hochkarätige Investoren, wie Goldman Sachs und auch Amazon-Gründer Jeff Bezos mit ins Boot. Eine Finanzierung von insgesamt fast 50 Mio. Dollar ist für die meisten Gründer eine utopische Fantasie – nach nur zwei Jahren im Geschäft war sie für Uber bereits Realität (Mittlerweile verfügt Uber über mehr als 1,4 Milliarden Dollar). Mithilfe dieses Kapitals erfolgte 2011, nach erfolgreicher Expansion in den USA, der Schritt nach Europa.

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Auch in den USA hatte Uber bereits Kritik geerntet – vor allem aufgrund der teils sehr niedrigen Löhne der Fahrer. In Europa aber brach eine regelrechte Protestwelle los. Besonders in Deutschland und Frankreich stieß/stößt Uber auf viel Widerstand. Innerhalb kürzester Zeit brachte das Unternehmen Taxiverbände, Mitbewerber und auch die Justiz gegen sich auf. Wie kam es dazu?

Die Dienste

Uber bietet mehrere Modelle an: UberPop, UberBlack sowie UberTaxi. Der Dienst UberPop ist eine Ridesharing-Variante, die private Fahrer mit Mitfahrern zusammen bringt. UberBlack hingegen ist eher als eine Mischung aus Mietwagen und Fahrdienst an zu sehen. Die App-Nutzer können hier, ähnlich einem Limousinen-Service,  Fahrzeuge inklusive Fahrer bestellen. Das erst kürzlich in Deutschland gelaunchte UberTaxi dient als Bestell- und Zahlungs-App für Taxifahrten. Taxen, die dort registriert sind, bekommen von Uber Fahrgäste vermittelt.

Uber in Deutschland

Ubers Einstieg in den deutschen Markt sorgte für viel Aufregung. Hauptgegner von Uber – in den Medien wie vor Gericht –  ist die Taxibranche. Sie bemängelt, dass UberBlack zwar als Mietwagendienst gemeldet ist, sich aber verhalte wie ein Taxiunternehmen. Mietwagen dürfen laut Gesetz nur über den Betriebssitz oder während der Fahrt „fernmündlich“, also durch Anfrage über die Zentrale, bestellt werden. Den UberBlack-Fahrern wird unterstellt sich in den Städten für spontane Fahrgäste bereit zu halten. Dieses Vorgehen ist aber nur Taxen erlaubt, nicht Mietwagen. Das Start-Up nutzt damit die Vorteile der Taxibranche, ohne sich an deren Regeln zu halten.  Die Taxifahrer sind entsprechend sensibilisiert und verärgert.

Nicht nur UberBlack, sondern auch UberPop überschreitet Grenzen. UberPop wird die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen angelastet – ohne die erforderliche Personenbeförderungserlaubnis und zusätzlichen Versicherungsschutz. Privatpersonen benötigen beides normalerweise nicht. Das gilt auch bei Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, da Fahrer und Fahrgast hier eigenverantwortlich handeln. Der Anbieter fungiert lediglich als Plattform für den Austausch – so die Theorie. UberPop hingegen engagiert und bezahlt die Fahrer direkt und erfüllt damit die

Kriterien der gewerblichen Personenbeförderung.

Auch andere Anbieter in Deutschland vermitteln Mitfahrgelegenheiten. Zu den bekanntesten zählen Mitfah

rgelegenheit, Blablacar sowie Fahrtfinder. Diese arbeiten jedoch innerhalb des gesetzlichen Rahmens, da sie lediglich als Vermittler arbeiten. Uber, so scheint es, ignoriert die deutschen Vorschriften völlig.

Verbote, Verfügungen und Paragraphen-Chaos

Bei den fast täglich wechselnden Meldungen über Urteilserlasse und –Aufhebungen fällt es schwer den Überblick zu behalten. Hinzu kommt, dass sich Zuständigkeiten und Kompetenzen der unterschiedlichen Ämter und Gerichte überschneiden. Während bei Verstoßen, wie einer Verletzung des Personenbeförderungsgesetzes, ein gerichtliches Urteil erforderlich ist, sind bei Missachtungen der Gewerbeverordnungen die Bezirksämter zuständig. Ein Ende der Prozesswelle, die über Uber rollt, ist entsprechend noch nicht in Sicht.

Am 02.09. wurde vom Frankfurter Landgericht auf Antrag der Taxibranche eine einstweilige Verfügung verhangen. Diese verbat Uber vorläufig die Geschäftstätigkeit in ganz Deutschland. Wie vorläufig dieser Erlass tatsächlich sein sollte, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Bereits am 16.09 wurde die Verfügung gekippt.

Uber Deutschland Sprecher Fabien Nestmann bezeichnete den Etappensieg in Frankfurt selbstbewusst als einen wichtigen „Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft“. Tatsächlich gründete die Rücknahme des Urteils nur auf einem juristischen Formfehler in der Antragsstellung. Im Gegenteil äußerte sich der Vorsitzende Richter Frowin Kurth sogar deutlich gegen Uber. Das entscheidende Verfahren steht noch aus und könnte für Uber weniger glimpflich ausgehen. Uber hat aber bereits angekündigt auch weiterhin die Etablierung seiner Services in Deutschland voranzutreiben.

In Berlin ist Uber aktuell verboten, auch in München zeichnet sich ein Verbot ab. In Hamburg hat der Dienst nach Rücknahme einer Verfügung wieder freie Fahrt. Ob Uber zugelassen oder verboten ist, wird aktuell von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt.

Der Hauptgrund für die undurchsichtige Situation ist die Uneindeutigkeit der Verstöße und Gesetzeslage. Wasserdichte Begründungen für dauerhafte Verbote zu finden, gestaltet sich daher schwierig. In Frankreich hat man es dennoch geschafft. Zwar nicht durch ein Uber-Verbot, aber durch die Untersagung des öffentlichen Teilens von GPS-Daten. Dies ist jedoch ein wesentlicher Teil von Ubers Geschäftsmodell. Das Start-Up nutzt die Daten, um Usern in der App Taxen in der näheren Umgebung anzuzeigen und zu vermitteln. Planung und Koordination hängen vom GPS ab. Durch das Verbot stellt Frankreich für Uber vorerst keinen Markt mehr dar.

Am Montag (29.09.14) gab das Unternehmen jetzt den Launch eines weiteren Dienstes in Deutschland bekannt. UberTaxi basiert auf dem gleichen Konzept nach dem auch der Mitbewerber MyTaxi arbeitet. Selbstständige Taxifahrer, aber auch Taxiunternehmen, haben die Möglichkeit sich bei UberTaxi anzumelden. Über die zugehörige App können Kunden diese dann direkt buchen und zahlen ohne eine Telefonzentrale als Vermittler. UberTaxi tritt den Taxizentralen damit nun auf ihrem eigenen Geschäftsfeld entgegen. Da der Service nur mit als solche angemeldeten Taxen arbeitet, ist UberTaxi ein legitimer Mitbewerber.

Uber polarisiert

Das kalifornische Start-Up erhitzt in Deutschland, wie auch in anderen Teilen Europas die Gemüter. Nicht nur Taxiunternehmen sind in Rage, jeder scheint eine Meinung zum Thema zu haben. Auch der Print- und Online-Journalismus kennt hier wenig Grauzone – Man ist für oder gegen Uber. Sogar in der Politik hat das Unternehmen mittlerweile Wellen geschlagen. Uber ist im Gespräch, so viel ist sicher. Im Showbiz gilt: „Auch schlechte Publicity, ist Publicity“. Dieses Konzept scheint Uber verinnerlicht zu haben. Was wie Trotz und Rebellion erscheint, könnte eine durchdachte Marketingstrategie sein.

Auf seiner Unternehmenswebseite versteht sich Uber als Anbieter von Diversität und Vorreiter im Kampf gegen eingestaubte Reglementierungen. Dass ein gesunder Wettbewerb grundsätzlich förderlich für die Entwicklung einer Branche ist, ist unbestritten. Besonders in Hinblick auf das Beförderungs-Monopol der Taxiunternehmen in Deutschland könnte Uber frischen Wind bringen. Für seine Bemühungen für mehr Vielfalt auf den Straßen und moderne Mobilität erntet der Dienst daher durchaus auch Lob.

Dennoch sind Ärger und Unsicherheit der Taxifahrer verständlich. Neben der Bedrohung durch die neue Konkurrenz, belastet auch der entflammte Preiskampf ihre Arbeit. Warum ganz Deutschland über Uber spricht, hat aber noch andere Gründe. Vor allem die „erst machen, dann reden“-Strategie, die auch Gründer Travis Kalanick lebt, stößt bundesweit auf viel Ablehnung. Die laufende Diskussion bietet zudem eine Plattform für ältere und tiefer gehende Streitpunkte:

– Die Weigerung seitens Uber sich unserer Gesetzgebung anzupassen, schürt die Ablehnung gegen amerikanische Unternehmen.

– Es wird deutlich, dass ein Unternehmen ohne Ubers finanziellen Hintergrund nicht derartig aggressiv und beharrlich vorgehen würde. Ein kleines Start-Up wäre von negativer Presse, Klagen und Verfahrenskosten bereits aufgefressen worden. Es scheint als wäre mit ausreichend Kapital jedes Benehmen vertretbar.

– Weiterhin schwingt auch die gefürchtete Verdrängung angestammter (Familien-)Unternehmen durch digitale Player mit. Es wäre nicht das erste Mal, dass sogenannte „disruptive Technologie“ alte Modelle aussticht. Man denke an den Aufstieg der Digitalkamera, die analoge Fotografie fast völlig obsolet machte oder die Ablösung der Kassette, erst durch CDs, dann Mp3. Ubers Angriff auf die Taxibranche ist ein weiteres Beispiel, das derartige Ängste schürt. Die fortschreitende Digitalisierung stellt grundsätzlich eine Bedrohung für mittelständische Unternehmen dar, insbesondere da viele sich bisher dem Fortschritt verweigern.

Inwiefern all das die Haltung der angestrebten Zielgruppe gegenüber Uber tatsächlich beeinflusst, bleibt abzuwarten. Da im bestehenden Konflikt noch lange nicht das letzte Wort gefallen ist, verspricht Uber aber noch für einigen Zündstoff zu sorgen.

 

Foto: Q.pictures  / pixelio.de

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